Raumplanung
Vom Entwicklungskonzept über Flächenwidmungspläne,
umsetzbare Bebauungspläne oder Gutachten zum bebaubaren Grundstück.
Raumordnung ist die planmäßige, vorausschauende Gestaltung eines Gebietes, um die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles zu gewährleisten.
Örtliches Entwicklungskonzept
Im örtlichen Entwicklungskonzept werden langfristige Entwicklungsziele festgelegt und es stellt eine wesentliche Grundlage für künftige Projekte dar.
Um eine positive Enwicklung sicherzustellen und teuere Fehlentwicklungen zu verhindern ist ein intensiver und gut betreuter Diskussionsprozess unerlässlich.
Flächenwidmungsplanung
Im Flächenwidmungsplan wird für jedes Grundstück, in Abstimmung mit den räumlich-funktionellen Erfordernissen die Nutzungsart festgelegt,
(Bauland | Verkehrsfläche | Freiland)
Da Bauwerke grundsätzlich nur im Bauland errichtet werden dürfen stellt dieser somit die wesentlichste Grundlage für Bauvorhaben dar.
Bebauungsplan
In Bebauungsplänen werden, auf Basis von detaillierten Analysen, den siedlungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde sowie der intensiven Einbindung der Grundeigentümer, für einzelne Baugebiete individuelle Rahmenbedingungen für die Bebauung festgelegt.
Kleinregionales Entwicklungskonzept (KEK)
Zur Stärkung der Regionen wurde, im Rahmen des Projekts "Regionext", das KEK eingeführt. Darin wurden ungenutzte Potentiale erhoben und mögliche kommunale Kooperationen herausgearbeitet. Ziel ist die gemeinsame und sparsame Nutzung vorhandener Ressourcen.
Laufende RO Verfahren ...
Mit dieser Plattform bieten wir den Gemeinden die Möglichkeit laufende Verfahren (OEK, FLÄWI, BPL) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zur Einsicht aufzulegen bzw. allgemein zugänglich zu machen
link laufende RO Verfahren ...