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  Da die Reduktion des Energieverbrauches eines der zentralen Erfordernisse unserer Zeit darstellt wurde die Vorlagepflich des "Energieausweises" eingeführt.
WAS ist ein Energieausweis ?
  Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes.
Dabei werden neben der Gebäudehülle auch die Heizungsanlage, die Lüftungs- und Klimaanlage sowie die Warmwassererzeugung betrachtet.
Auch Energiegewinne durch Sonneneinstrahlung, Nutzer und technische Einrichtungen werden in dieser Berechnung mit einbezogen.
WAS sagt der Energieausweis aus ?
  Da alle Kennwerte anhand von genormten Rahmenbedingungen berechnet werden stellt der Energieausweis, ähnlich wie der Typenschein eines Autos, vergleichbare Kennwerte für ein Gebäude dar.
Er ist somit ein "Gütesiegel für Gebäude", welches Auskunft über den zu erwartenden Energieaufwand gibt.
Hinweis:
Aufgrund der genormten Berechnungsansätze kann der tatsächliche Energieaufwand von den Ergebnissen im Energieausweis abweichen.
WER benötigt einen Energieausweis ?
  Für neue Gebäude, Zubauten und Sanierungen ist der Energieausweis im Zuge des Bauverfahrens, gemeinsam mit den Einreichunterlagen, vorzulegen (lt. Stmk. Baugesetz idgF. §43a).
Seit 1. Jänner 2009 ist lt. Energieausweisvorlagegesetz (EAVG §3) auch beim Verkauf, bei der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien ein gültiger Energieausweis erforderlich.
Auch für öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000m² ist seit 2009 ein Energieausweises erforderlich, welcher zudem an einer, für alle Nutzer, gut sichtbaren Stelle auszuhängen werden muss.
WER erstellt Energieausweise ?
  Da für die Erstellung unter anderem vor allem Baufachwissen erforderlich ist, dürfen Energieausweise nur von "Berechtigten" - wie Architekten (staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker) also z.B. krasser+krasser architektur ZT-KG - ausgestellt werden.
  ... und so sieht ein Energieausweis aus:
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